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Neue Coronarichtlinien

Die Spielabende des EBDC  müssen unter den neuen 3-G-Coronaregeln stattfinden, die der Senat am 17.08.2021 in einer Allgemeinverfügung beschlossen hat und die in der Stadt Bremen ab  18.08.2021 gelten. Das heißt: wegen des überschrittenen Inzidenzwertes von 35 dürfen nur Geimpfte, Genesene und Getestete  an Veranstaltungen wie unserem Spieleabend teilnehmen. Bringt also euren Impfnachweis (digital oder schriftlich, z.B. Impfausweis –  vollständige Impfung vor mindestens 2 Wochen) oder einen Nachweis, dass ihr seit mindestens 4 Wochen von Corona genesen seid oder einen Testnachweis mit. Der Testnachweis kann auf einem negativen Ergebnis eines Schnelltests oder einem PCR-Test beruhen. Der Schnelltest (kostenlos in den Testzentren) darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.  Die  Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 18. September. Wir werden Impf-, Test- und Genesungsnachweise protokollieren. Deshalb: Den Nachweis müssen Geimpfte und Genesene nur einmal erbringen, die anderen müssen ihren aktuellen Testnachweis zu Beginn jedes Spielabends vorlegen.   Hier kann man das alles noch mal in schönstem Behördendeutsch nachlesen:

https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/sixcms/media.php/216/AV%20Inzidenz%2035%20vom%2017.08.2021%20FINAL.pdf